17. Dezember 2021

Haus Stadtblick - Betretungsverbot endet am 22.12.2021

Ab Mittwoch, dem 22.12.2021 kann das Haus wieder zu den Besuchszeiten betreten werden.
 
In unserer Einrichtung gelten folgende Besuchstage:
 
Montag – Sonntag
10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
 
Das Betreten von stationären Pflegeeinrichtungen ist in der Sächsische Corona-Notfall-Verordnung geregelt. Das Betreten unserer Einrichtung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
 

  • Ab sofort können Besucher nur noch zwingend mit einem negativen Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden bei Schnelltest bzw. bei PCR nicht älter als 48 h) die Einrichtung während der Besuchszeiten betreten, unabhängig ob ein Impf- oder Genesungsstatus vorliegt.
  • Akzeptiert werden tagaktuelle betriebliche Testnachweise bzw. Testnachweise aus Teststellen (Apotheken, Testzentren, Hausarzt).
  • Beim Betreten der Einrichtungen besteht für Besuchende – unabhängig vom Impfstatus des Besuchenden oder der/des Bewohner*in – die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
  • Vor Betreten der Einrichtung ist zwingend die Besucherliste auszufüllen und den Mitarbeiter*innen unserer Einrichtung einer der oben genannten Nachweise vorzuzeigen.
  • Im Ausnahmefall kann auch in der Einrichtung ein Test durchgeführt werden. Zwingend ist eine telefonische Terminabsprache unter den bekannten Nummern notwendig. Folgende Testzeiten für Angehörige werden im Ausnahmefall angeboten: Montag 10:00 – 11:00 Uhr, Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr und Freitag 10:00 – 11:00 Uhr
 
gez. Ray Lätzsch                                                 gez. Ramona Krüger
Hausdirektor                                                            Pflegedirektorin